Hexenprozesse in Kurmainz

Johann Georg Gödelmann

Geboren wurde Gödelmann (Göttelmann/Godelmann) am 12. Mai 1559 in Tuttlingen. Er studierte zunächst Philosophie in Tübingen, ging 1576 nach Stuttgart, Tübingen und Wittenberg zum Jurastudium, das er in Rostock mit dem Erwerb des Doktorgrades abschloss. Ab 1592 war er kursächsischer Hofrat in Dresden und in der Kurpfalz. Zudem übernahm er mehrere Gesandtschaften an den kaiserlichen Hof in Wien. Gödelmann hat mehrere Werke über Magie und fromme Christenheit verfasst.

Zunächst veröffentlichte er seine über die Carolina gehaltenen Vorlesungen unter dem Titel "Tractatus de magis, veneficis et lamiis recte cognoscendis et puniendis: libri tres". Hieran schloss sich in Dresden 1591 als Werk gegen die Hexenverfolgung das Buch « De magis, veneficiis et lamiis recte cognoscendis et puniendis », das immerhin schon 1592 eine zweite Auflage erlebte, an. 1606 erschien dann in Frankfurt mit dem Buch "Von Zauberern, Hexen und Unholden wahrhaftiger Bericht." ein Traktat gegen die Hexenverfolgung in deutscher Sprache.

Gödelmann lehnte die Folter und die Todesstrafe ab und plädierte für eine mildere Behandlung der Angeklagten. Teufelsbuhlerei und Verwandlungen der Hexen in Tieren beruhten nach Gödelmann auf Phantasiegebilden. Auch die Wasserprobe lehnt er als widerrechtlich ab. Er gilt nicht nur als entschiedener Gegner der Hexenverfolgung, sondern ist auch der einzige während der Prozesse in Mainz nachweislich rezipierte Gegner.

Der Dieburger Ratsherr Philipp Kremer nahm nämlich auf den tractatus mit den Worten "...Man solle den godelmann lesen..." bei seiner Verteidigung Bezug.

Gödelmann starb am 20. März 1611 in Dresden.

Nachweise

Verfasser: Ludolf Pelizaeus

 
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