Hexenprozesse in Kurmainz

Verhörprotokolle Niclas Ehereutter

59v

[Bild: Stadtarchiv Mainz]

34. Nach beschlosenen Jmbst, hetten sie gedantzt. Er \\
mit seinen buhlen Vor, Vnd der Hans Haun \\
mit SPonseils Vttilia hernach, der tantz hette \\
Vngefehr ein Stundt gewehret. \\
35. Der Aldt fritzen geiger hab auf einer Pfeiffen \\
gepfiffen. Wis nicht, wer Spill {ihne} besteltt Vnd belohnet \\
habe. \\
36. 37. 38. Nach Vollentem tantz hedte er noch mahlß mit \\
seinem geist gebuhlett, daruber er wieder, wie \\
auch die Andern, wie sie hin auß Komen, wieder \\
heim gefahrn; weis Von Keinen Ceremonien. \\
Wiß auch nicht, wer das disch geredt weg gethan hab. \\
39. Gemeinglich alle Jar Vmb walbernacht komen \\
alle hexische Personen Auf dem Aychwasem Zusamen. \\
Darbey er alle Jar gewesen. Jtem auf dem \\
Humels-Bühl sey er auch Vorm Jar gewesen. \\
40. Nescit \\
41. Sagt, {seyt} ein groser hauff Vnd gieng alle durch \\
einander, was in der Rodt sey komen einander \\
in einer Rodt. \\
42. Der Böse geist Kündte die täntz Ahn, er sey \\
auf einem Bock Zu den tantzen gefahrn. Darauf \\
er Zu hinderst Vnd forderst gesesen. Zu Vor, Vnd \\
als die frauw noch gelebt, sey er mit der selbigen \\
auf einen stecken, Den sie geschmirt gehabt, \\
mit dahin gefahrn. \\
43. Seye, seines Vermeines, mit dem leib dahin gefahrn. \\
44. Auff walburgis muß ein Jdes ohne enschuldigung \\
erscheinen. \\


 
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