Hexenprozesse in Kurmainz

Verhörprotokolle Niclas Ehereutter

60v

[Bild: Stadtarchiv Mainz]

47. Sagt Nein, hab niemandt Unrecht gethan. \\
48. 49. Der hans haun sey Obrister gewesen. Wiß \\
Von Keinen Königen Vnd Fendrich. \\
50. 51. Er hab Kein Ver Butzlett Leuth gesehen. \\
52. 53. nescit, sey im anfang mit seiner Justif. frauwn \\
auf die täntz gefahrn seithero als er im witwn \\
standt gelebt, were er auf einem Bock dahin gefahrn. \\
54. 55. Nescit, möchten wohl gesungen haben. \\
56. Were seitthero Keine Zusamen Kunfft gehaltten. \\
57. 58. Wiß Von Keiner wahrnung, dan das hanß \\
Birmans frauw seiner dochter gesagt, er soltt sich \\
dar Von machen. Dero wegen ihnen seine dochter \\
Zu der Flucht getrieben. \\
59. Sagt Nein \\
60. Vmb aller handt Verderbens Willen Hiltten \\
sie ihre Conventus. \\
61. Wiß nichts darVon. \\
62. 63. Sagt Nein, gott hinder es, man sag, das \\
geleicht hinder Auch. \\
64. Hab niemandts Zu diesem laster Verfurth. \\
65. Sein Justif. Fraw hatt im selbsten ein kindt \\
thomas in den 6 wochen mit ihr Zauber schmir \\
Vmgebracht. Dar Zu er seinen Willen geben. Wie \\
nicht wenger ein Kindt, Katrein, so 8 wochen altt. \\
66. nescit. \\
67. Cesant. \\


 
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