Hexenprozesse in Kurmainz

Der Prozess gegen Margreth(e) Scherchen (Schaerpf) aus Lohr a.M.

In diesem Prozess gegen die Frau des Spitalmeisters, Margreth Scherchen aus Lohr, verdichten sich verschiedene Elemente der Ausgrenzung. Scherchen galt als Diebin und stand in dem zweifelhaften Ruf, eine heilkundige Frau zu sein, was den Argwohn ihrer Nachbarn erregte. Die Bürgerschaft beschwerte sich über die Spitalmeisterin und bezichtigte sie als Urheberin verschiedener Schädigungen an Mensch und Natur.

Zum Prozess kam es aber erst, durch eine Klage aus der Nachbarschaft. Es war der Spitalpfünder Barthel am Rhein und der Müller Stoffel Ziegler, mit denen sie in Streit lag, die sie anklagten. Sie beschuldigten Schwerchen des Schadenszaubers, seien von ihr bedroht und geschädigt worden. Der Müller führte an, er sei "onlengst hernach in grosse Krenck gefallen, anfenglich lang gebluet, darnach an seinem Leib durchaus abgenomen und solcher elender anplick zusehen gewesen, bis er gestorben." Der Verdacht brachte nun einen Prozess ins Rollen, den der Amtskeller Johann Drach in Lohr setzte daraufhin Anfang Mai 1576 die Weltlichen Räte über den Zaubereiverdacht gegen Margret Scherchen in Kenntnis. Doch erst Beschwerden und Klagen der Bürgerschaft als Klagekonsortium führten zu Prozess, der nun zu umfangreiche Nachforschungen führte.

Margreth Scherchen, die am Palmsonntag 1576 beklagt wurde, wurde die Schuld für den strengen Frost, der die Ernte vernichtete, gegeben. Daher wurde nun der Prozess gegen sie eröffnet, sie am 17. Mai 1576 verhaftet und gütlich verhört. Die Verdächtige wies jedoch alle Beschuldigungen zurück, auch nach der Konfrontation mit den Denunzianten beharrte sie auf ihre Aussage. Daher wurde nun mit der Folter begonnen, die am 6. Juni zum gewünschten Geständnis führte. Scherchen gestand von einem schwarzen Mann angesprochen worden zu sein. Weil  „sie entlich bittlich angehalten umb erlassung der Tortur, wollte volgendts tags alles Ihres wissens Aussag thun (und) weil ohnedies one Zweifel durch hilf Ihres meisters von Ir nichts zu bringen“. Damit hatten die Ankläger ihr Indiz für die Teufelsbuhlschaft. Eine Fortsetzung der Folter am folgenden Morgen erübrigte sich dann, da die Angeklagte in allen Punkten geständig war. Das Ziel der Richter war es daher, durch Besagungen weitere „Komplizen“ genannt zu bekommen, was am 11. Juni erfolgte und nun weitere Prozesse ermöglichte.

Für Margreth Scherchen gab es nun keinen Ausweg. Lediglich die Bestätigung des Geständnisses ohne Folter wurde von den Weltlichen Räten aus Aschaffenburg vor der Verurteilung im Rechtstag gefordert. Doch Margareth Scherfen starb noch vorher an den Folgen der Folter am 17. Juni 1576. Daher wurde ihre Leichnam verbrannt: „d Spitalmeisterin todte verstorbene Cörper mit vorwissen und aus beuelch der Ehrnuesten und hochgelerten Churfürstlichen Meynzischen Weltlichen Räthen zum feur, ist condemnirt worden, welches da sie lebendig verplieben auch geschehen were.“[Anm. 1]

Nachweise

Verfasserin: Brigitte Stein

Literatur:

Anmerkungen:

  1. Alle Zitate aus POHL, Zauberglaube. Zurück
 
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