Hexenprozesse in Kurmainz

Verleumdungsklage vor dem Mainzer Rat 1511 – Veronika aus Usingen gegen Hans Behaltnust

Es ist das erste Mal, dass der Vorwurf der Hexerei in Kurmainz aktenkundig wird und zwar mit der Klage einer Frau aus Usingen vor dem Mainzer Stadtrat am 19. Februar 1511. Geklagt hatte die Frau, die verleumdet worden war. Veronika, Magd aus Usingen in der Grafschaft Nassau hatten den Sackträger Hans Behaltnust verklagt. Dieser hatte Veronika mehrmals in der Öffentlichkeit der Hexerei beschuldigte und öffentlich verlangt „Man solle sie von der erden thun damit daß sie nymants keynen schaden mehr thete.“ Damit war die Ehre der Klägerin beschädigt und nur durch einen Freispruch wieder her zu stellen. Hinzu kam, dass Veronika anscheinend eine jüdische Konvertitin war und zudem mit Hans Behaltnis verwandschaftlich verbunden war, da sie die Patin des Sohnes von Hans Behaltnust war.

Hinter der öffentlichen Schmähung von Hans stand seine Frau Barbara Behaltnust, die Veronika des Schadenszaubers beschuldigte, nämlich, sie und ihr Kind mit einem Sud aus Scharlachsamen und einem Griff geschädigt zu haben „vff das mir myn milch solle genommen werden.“ Durch die Verhandlung vor dem Mainzer Rat sollte nicht nur die Ehre der Veronika wieder hergestellt werden, sondern sie fürchtete um ihr Leben: „Solche nachrede berurten Ir Veronicken nit allen ere vnd gut sonder auch das leben.“[Anm. 1]

Behaltnust bestritt zunächst, Veronika geschmäht zu haben, durch Zeugen wurde er aber überführt und am 4. Juni 1511 vom Rat zu einer Frevelbuße verurteilt und ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt. Es wird deutlich, dass der Mainzer Rat den Zaubereivorwurf inhatlich nicht prüfte und Veronika offenbar für glaubwürdig hielt und somit ihr Recht gab und allein Behaltnus, nicht aber dessen Frau, verurteilte.1 Schadenszauber spielte in diesem Verfahren eine Rolle. Veronika musste wegen der Anschuldigung bereits um ihr Leben fürchten, vermochte aber am Schluss, ihren Freispruch zu erreichen.

Anmerkungen:

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