Lage 4: Genehmigung zur Durchführung der Prozesse
Kfst. Georg Friedrich an Keller zu Dieburg Aschaffenburg, 16.3.1627 die Dieburger haben um Hexenverfolgung gebeten, was wir ihnen gemäß beigefügtem Dekret erlauben. Doch sind sie daran zu erinnern, dass sie sich bei den Verfahren an die Constitutio Criminalis und die kurmainzischen Verordnungen zu halten haben. Über die Verfahren ist genau Bericht zu erstatten.