Hexenprozesse in Kurmainz

Die Ordnung der Haftverpflegung (12. März 1612)

Ordnung, Wie es mit einziehung, Vnnd des oncostens halben mit den Zäuberischen Persohnen gehalten werden solle, von newem auff gerichtet

Zue Aschaffenburg den 12ten Martij Anno 1612

Erstlichen

  1. Da eine oder mehr der Zäuberey verdächtige Persohnen Zu gefenglichen Hafften bracht solle denselben diß tags mehr nicht, alß Auff ein Persohn für 12 d brodt, vnd der wasser Krug darzugeraicht werden.
  2. Vber den dritten tag aber solle den Verhafften Auff eine Persohn ein warm brue, vnd Flaisch oder da es ein fastag ein suppen, vnnd gemüß dartue, yedoch vber einen batzen nicht wehrt, dan auch für 12 d brodt, vnnd ein Achtmaß wein, vnnd darüber ferners nichts gegeben werden.
  3. Da nun die Verhaffte Persohn guet: oder Peinlich bekant, solle die selbe ausser der gefengnus in ein besonder stuben oder gemacht gesetzet, ihr Zween hüeter Zugeordtnet, Vnnd fürters deroselben Persohn biß Auff die Heilige Communion iedes tags ein brue, vnnd Flaisch, oder da es ein Fastag wie vorgemeldet, ein suppen, vnnd gemueß in dem vorigen wehrt, dan ebenmessig für 12 d brodt, vnnd ein Achtmaß132 wein geraicht werden.
  4. Da nun Verhaffte Persohn durch den Herren Pfarrherren Communicirt worden, solle man ihr täglichs ein halbmaß wein, für 12 d brodt, vnnd ein warm essen oder Zwey, welche doch über Zween batzen nicht wehrt sein sollen, geben lassen.
  5. Auff den Peinlichen Halßgerichts tag solle der Maleficischen Persohn vormittag vmb 7. Vhren ein gerings Jmbs gegeben, vnnd darbey einig Vbermaß nicht gebraucht werden.
  6. Würde es sich aber begeben, das eine oder die andere, verhaffte Persohn, es seye Zur was Zeit es wölle /:darauff dann die Statt Knecht mit allem Vleyß sonderliche Achtung Zugeben:/ schwach oder sonsten alters halben Crafftloß werden solte, sollen sie dasselbe fürderlich anzeigen, damit die gebür iederzeit nach gelegenheit der Persohnen, anbeuohlen werden möge.
  7. Dißem nach solle sich der Atzungswürth, wie auch die Stattknecht allerdings gemeß verhalten
 
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