Hexenprozesse in Kurmainz

Verfolgung in Kurtrier

Der Fall Flade

Nicht nur Personen niedrigen Standes oder Angehörige von Randgruppen konnten Opfer der Hexenverfolgung werden, sondern auch Mitglieder des öffentlichen Lebens und hochgestellte Persönlichkeiten der Gesellschaft.

Dies war allerdings eher die Ausnahme, da besonders in Kurtrier die Gemeinde von zentraler Bedeutung ist. Das Beispiel des Falles „Dr. Dietrich Flade“ aus Trier zeigt jedoch so anschaulich, wie auch eine Person in sehr hoher Stellung in die Mühlen der Hexenverfolgung gelangen konnte, weswegen es hier vorgestellt werden soll.:

Flade, der nach einem juristischen Studium in den Dienst des Trierer Kurfürsten Johann VI. trat und außerdem noch über ein beachtliches Vermögen verfügte, hatte wohl niemals damit gerechnet, selbst in die „Mühlen“ der Hexenverfolgung zu geraten. Schließlich war er mit dem Metier vertraut, denn er war unter anderem auch als Richter in Hexenprozessen tätig

Stellung, Ansehen und Reichtum sollten in seinem Fall nicht genügend Schutz vor Verfolgungen bieten.

Seit Juli 1587 tauchte im Trierer Umland der Name Flade immer wieder bei Verhören auf. Er wurde von den Angeklagten der Zauberei und aktiven Teilnahme an Hexensabbaten bezichtigt. Ja, er sei sogar der Oberste auf dem Tanzplatz gewesen, mit allerlei Schmuck ausgestattet, und habe mit anderen Hexen und Zauberern unter anderem Unwetter hervorgerufen. Erst im April 1588 entschloss sich Flade zur Verteidigung: auf seine Bitte hin stellte ihm das Trierer Ratskollegium sowie das St. Maximiner und das Trierer Hochgericht ein Leumundzeugnis über seine untadelige Persönlichkeit aus. Kurfürst Johann von Schönenberg war in der Zwischenzeit jedoch nicht untätig gewesen. Er hatte in den umliegenden Hochgerichten Nachforschungen hinsichtlich Vorwürfen und Besagungen Flades fahnden lassen, um so letztlich das Hexereiverfahren gegen den ehemaligen Richter einleiten zu können.

Ein wohl entscheidender Fehler Flades war sein Anfang Oktober 1588 unternommener Fluchtversuch, der aber vereitelt werden konnte. Auch ein zweiter Versuch, die Stadt zu verlassen und sich so einem Verfahren zu entziehen, misslang. Nun konnten die Unschuldsbeteuerungen des Juristen gegenüber dem Kurfürsten und auch das Angebot ins Kloster zu gehen und sein Vermögen Johann von Schönenberg zu überlassen, nichts mehr ausrichten. Vielmehr machte dieses Angebot Flades ihn in den Augen des Kurfürsten eher noch verdächtiger - es war in den Augen des Landesherrn praktisch ein indirektes Geständnis seiner Schuld .

Am 22. April 1589 wurde der ehemalige Hexenrichter auf Geheiß des Kurfürsten verhaftet. Das erste gütliche Verhör fand am 11. Juli statt. Hier sollte Flade zu einer 40 Punkte umfassenden Klageschrift Stellung nehmen. Am 17. August 1589 wurde er zum ersten Mal unter der Folter verhört. Bis zum 12. September wurde Flade dreimal der Tortur unterzogen und legte schließlich ein Geständnis ab, in dem er die vorgebrachten Beschuldigungen bestätigte.

Hingerichtet wurde Dr. Dietrich Flade am 18. September 1589 unter großer Anteilnahme der Trierer Bevölkerung. Scheinbar bis zu letzt hat Flade auf eine Begnadigung oder zumindest auf eine milde Strafe gehofft. Schließen lässt sich dies aus dem Umstand, dass er noch am 14. September 1589 sein Testament verfasst und eine Verfügung über ein standesgemäßes Leichenbegräbnis erlassen hat. Üblicherweise – und dies musste Flade wissen – wurde die Asche der Hingerichteten nicht bestattet, sondern in alle Himmelsrichtungen verstreut. So auch in diesem Fall geschehen. Die einzige Vergünstigung, die man Flade gewährte, war die Strangulation vor der Verbrennung.

 

Stefanie Keiser

 

Nachweise

Verfasserin: Stefanie Keiser

 
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