Hexenprozesse in Kurmainz

Lage 6: Drängen der Dieburger nach Hexenprozessen

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[Bild: Stadtarchiv Mainz]

Hocherwu[e]rdigster Ertzbischove und Churfürst E[rzbischöflich] Churf[ürstliche] G[na]dte[n] \\
seyen mein underthänigst gehorsambste und Pflichtschuldigste dienste, \\
Jederzeit zuvor, gnädigster Herr. \\
Auß E[uer] Churf[ürstliche] G[naden] den 16t[en] marty mihr zugefertigten g[nädig]sten Befelch= \\
schreiben und denen Zugleich communicirten auch wied[er] hiebey geschloße= \\
nen dreyen originalien, habe Ich und[er]thänigst mehren Inhalts ver= \\
nohmmen, wie ohnnachläßig und Inständtig, bey deroselben, die \\
burgerschafft, sampt dem Landtman der Cent Diepurgk vmb \\
außrodung deß Abscheulichen Zauberey Lasters in Under= \\
thänigkeit ahnhaldten . Habe derentwegen den Außschuß \\
von Ihnen vor mich kommen laßen, und demselben nit allein \\
dem Inhalt wohlermelten Befehls notificirt, wie auch ihnen \\
gehöriges mihr uberschicktes Decretum Zuegestelt, sonder auch \\
Ahnbefohlenermaßen undersagt, sich bey gewartendter Bestraffung \\
Hinfurters alleß rodtirens und Zusammen Lauffens, Zuenthalten \\
wie nit wenigers dabey gantz ernstlich verwiesen, daß sie \\
So vermeßentlich vorgeben unnd Clagen dörften, Abwehren. \\
Etliche hiebeuer gantz gelindt torquirt umb deßwillen, sie \\
uff große Personen bekandt, so wider uf freyen fueß ge= \\
stelt, unnd also gleichsam die Justitz nit gebuhrlich selbiger \\
Zeit, administrirt worden. Sie haben sich aber dieses Lezter[n] \\
punctens halber dahin verantwort, daß solches Ihr \\
schreiber, so ihnen die Supplication gefertigt, fuhr sich \\
selbsten unnd ohne Ihren geheiß, hinzugesezt, welches Ich \\
darumb so viel mehr geglaubt habe, will ich in der= \\
gleichen, dennselben mehrmahls schuldig befunden. Nachdemahlen \\
Sie dann nach etzlichen tagen abermahlß bey mihr erschienen, \\
unnd in beyliegendter mit No.1 signirter Verzeichnuß Speci= \\
ficirte personen mit demerpieten namhafft gemacht, wo \\
fern man dieselben deß Zauberey Lasters halben Uhn= \\
schuldig finden werde, daß man nach ihnen {den angebern} greiffen \\


 
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