Hexenprozesse in Kurmainz

Sozialstatus der Verfolgten

Die Situation war in jedem Territorium spezifisch. Eine für das ganze Reich geltende Typik für eine besonders gefährdete Gruppe kann nicht ausgemacht werden. Für die Mehrheit der Verfolgten lässt sich aber feststellen, dass sie weder reich oder wohlhabend waren, sondern meist, gerade zu Anfang der Verfolgung, den ärmeren Schichten der Bevölkerung entstammten.
Gerade die Klagekonsortien (Gruppe von Klägern) konzentrierten sich bei der Formulierung eines Verfolgungsbegehrens eher auf jene Personen, die am Rand der dörflichen Gesellschaft standen. Durch die Besagungen (Nennung von Namen) gerieten dann jedoch schnell weitere Kreise in die Fänge der Justiz. Letztlich kamen Prozesse meist dann zu einem Ende, wenn auch die Oberschichten die Verfolgung geriet.

0.1.Verfolgter Personenkreis

Frauen waren in Deutschland der Hexenverfolgung erheblich stärker ausgesetzt als Männer. Dies zeigt sich schon daran. dass die Verfolgungen in Kurmainz mehrheitlich mit Verhaftungen von Frauen begannen. Wenn Männer verhaftet wurden, handelte es sich um Untersuchungen größeren Maßstabs. In diesen Verfolgungsperioden verdrängten Denunziationen der Tatgeständigen und die statistische Auswertung der Verhörprotokolle die allgemeine Fama. Die sozial ausgerichteten Beschuldigungen seitens der Bevölkerung durchbrachen den Hexenstereotyp nachhaltig.

Wenn der "Hexenhammer" noch ausschließlich Frauen als Hexen sah, so war dies später nicht mehr der Fall. Vielmehr waren, je nach Region vielfach auch Männer betroffen, wenngleich die Zahl der angeklagten und verurteilten Frauen dennoch überwog.

Auch bei der Verfolgung gilt es, regional zu differenzieren. Zwar war im Heiligen Römischen Reich die Mehrheit der Verfolgten in fast allen Territorien weiblich. Außerhalb Deutschlands gab es aber auch andere Geschlechterverhältnisse. So lag in Island oder Estland der Anteil von Frauen nur bei 10-40 %. In Island nämlich wurden zwischen 1604 und 1720 zwar 110 Männer, aber nur zehn Frauen wegen Hexerei angeklagt. (So auch in Estland und Finnland).[Anm. 1]

Dass Hexerei vornehmlich von Frauen verübt wurde, findet in Kurmainz seine Entsprechung im zahlenmäßigen Verhältnis Männer-Frauen der Hingerichteten: Von den knapp 2.000 Personen, die gerichtlich belangt wurden, waren nahezu 84% Frauen (Max. 92% unter Bicken, Min. 70% unter Kronberg). Aber auch Frauen teilten mitunter diese Ansicht, indem sie prozentual sogar eher häufiger Frauen anklagten und Gerüchte verbreiteten. ).[Anm. 2]

0.1.1.Verteilung der Geschlechter bei der Verfolgung in Kurmainz (1601-1626)

Kurfürstentum Mainz Freigericht
Frauen 91,63 % 90,65 %
Männer 8,3 % 9,3 %

(1604-1626)

Frauen 172 (70,4 %)
Männer 72 (29,25 %)

(1601-1604)

Frauen 540 (73,1 %)
Männer 198 (26,8 %)

0.2.Alter, Familienstand und Beruf der Verfolgten

0.2.1.Alter

Der soziale Status der Verfolgten in Kurmainz war durchaus unterschiedlich,es gibt aber Gemeinsamkeiten. Die Hingerichteten stammten meist aus der älteren Bevölkerung, Kinder und Jugendliche wurden in Mainz nur selten auf den Scheiterhaufen gebracht. Herbert Pohl hat für Dieburg präzisere Angaben erarbeiten können. Hier kam er auf ein Durchschnittsalter um 55 Jahre.

Altersstruktur der Frauen in Kurmainz

Amt Dieburg

bis 25 Jahre 4 (10, 8 %)
26-40 Jahre 12 (32,4 %)
41-60 Jahre 15 (40,5 %)
über 61 Jahre 6 (16,2 %)
Gesamt 37 (100 %)

Amt Lohr

bis 25 Jahre 9 (15,2 %)
26-40 Jahre 12 (20,3 %)
41-60 Jahre 35 (59,3 %)
über 61 Jahre 3 (5,08 %)
Gesamt 59 (100 %)

Amt Miltenberg

bis 25 Jahre 4 (10 %)
26-40 Jahre 12 (30 %)
41-60 Jahre 19 (47,5 %)
über 61 Jahre 3 (12,5 %)
Gesamt 38 (100 %)

0.2.2.Familienstand

Leider ist der Familienstand der Betroffenen oft nicht zu klären, da er häufig bei Frauen nur aufgrund von Namenszusätzen zu bestimmen ist. So erscheinen die Frauen oft nur als Anhang des Mannes. Es finden sich Einträge wie "Hans Haun Frauw", "Endreß diederichs dochter Clas Bölers frauw" "Hans Satig Kesler Cum Uxore", aber die eigentlichen Namen der Betroffenen bleiben im Dunkeln.

Immerhin erlauben die von Hermbert Pohl untersuchten Dieburger Akten ein genaueres Ergebnis. Hier war der überwiegende Teil Verfolgten verheiratet, während Ledige und Verwitwete eine Minderheit bildeten.

Familienstand der Verfolgten in Kurmainz

Freigericht (1601-1604)

Verheiratete 104 (82,5 %)
Witwen 17 (13,5 %)
Unverheiratete 5 (4 %)
Gesamt (100 %)

Bodenheim (1610-1618)

Verheiratete 17 (65,3 %)
Witwen 7 (26,9 %)
Unverheiratete 2 (7,5 %)
Gesamt 26 (100 %)

Amt Dieburg (1627-1629)

Verheiratete 75 (79,7 %)
Witwen 11 (11,7 %)
Unverheiratete 8 (8,52 %)
Gesamt 94 (100 %)

Amt Fritzlar (1627-1629)

Verheiratete 19 (76 %)
Witwen 4 (16 %)
Unverheiratete 2 (8 %)
Gesamt 25 (100 %)

Amt Miltenberg (1627-1629)

Verheiratete 19 (40,4 %)
Witwen 13 (27,6 %)
Unverheiratete 15 (31,9 %)
Gesamt 47 (100 %)

Amt Lohr (1627-1629)

Verheiratete 83 (79,8 %)
Witwen 12 (11,5 %)
Unverheiratete 9 (8,65 %)
Gesamt 104 (100 %)

0.2.3.Beruf

Ähnlich wie beim Familienstand ist auch der Beruf der Hingerichteten nicht immer zu ermitteln. Wenn er sich nicht aus Denunziationen, Verhörprotokollen, Stadtrechnungslisten ergibt oder Über- und Zunamen (also z.B. Michel Fritz Erlis Müller, Hans Satig metzger) Rückschlüsse zulassen, bleibt er unbekannt. Bei den genannten Berufen handelt es sich in aller Regel zudem um solche, die in Zünften organisiert waren oder besonders um Wirte und Wirtsfrauen.

Bauern und Tagelöhner, die einen nicht unbeträchtlichen Teil der Bevölkerung ausmachten, zählten nicht hierzu.

Immer wieder wurden aber auch Hebammen Opfer der Verfolgung. Sie waren Personen, die öffentlich die Kunst des Segenssprechens ausübten. Hinzu kam, dass ihnen schnell die Schuld an der hohen Kindersterblichkeit angelastet wurde. Von einer "Vernichtung Weiser Frauen" kann aber keinesfalls die Rede sein.[Anm. 3]

Neben Hebammen und segenskundigen Frauen erscheinen auch segenskundige Hirten und Schäfer immer wieder unter den Hingerichteten, wohl deshalb, weil sie einen sozial niedrigen Rang bekleideten, sich die meiste Zeit verdächtig außerhalb des Ortes aufhielten und in den ländlichen Gemeinschaften zumeist auch den 'unehrenhaften' Beruf eines Musikanten (wie Pfeifer Martin) ausübten. Ein Musikant durfte nach allgemeiner Auffassung aber bei keinem Hexenkonvent fehlen.

0.3.Vorwürfe aus der Bevölkerung

Dass die Zeiten erhöhter Hexenverfolgung (Inquisitionstätigkeit) im Kurfürstentum Mainz in bemerkenswertem Maße mit Nachrichten über Wetterkatastrophen und Missernten zusammenfielen, spiegelt sich auch in den Beschwerden (Gravamina) der Bevölkerung wider: Stets stand der von den Hexen an Mensch, Tier und Natur verübte Schadenszauber im Mittelpunkt der Klagen, gleich ob es sich um Denunziationen, schriftliche Eingaben von Einzelpersonen, Gruppen oder Ortsgemeinschaften handelte.

Erschwerend zur grundsätzlichen Abhängigkeit der frühneuzeitlichen Bevölkerung von Wetterphänomenen kam ein Klimawechsel, der als "kleine Eiszeit" bezeichnet wird.

Ab etwa 1540 bis 1850 wurden die Winter rund 1,5 bis 2 Grad kälter als heute. Verbunden mit der kleinen Eiszeit war eine weltweit feststellbare Ausdehnung der Gletscher, die jedoch nicht kontinuierlich, sondern vielmehr in mehreren Schüben stattfand. Dieser Temperaturrückgang schlug sich besonders in geringen Ernten nieder. Es ist verständlich, dass die Zeitgenossen für dieses ihnen unerklärliche Phänomen, besonders auch in Liedern, eine Erklärung suchten und es daher z.T. den Hexen zuschrieben. Etwa um 1700, also am Ende der Hexenverfolgung, wurde die größte Eisausdehnung beobachtet. Erst danach zogen sich die Gletscher weltweit wieder zurück.

Bei den Hexenprozessen ist zudem der Zusammenhang mit den Leiden und Belastungen der Bevölkerung durch den Dreißigjährigen Krieg nicht zu übersehen. Einmal wurde die Landbevölkerung vielfach Opfer der durchziehenden Truppen, wodurch bei den Menschen häufig der Eindruck entstand, hilflos und von der landesherrlichen Autorität verlassen, nicht nur diesen militärischen Verbänden, sondern auch übernatürlichen Kräften entgegentreten zu müssen. Verstärkt wurde das Gefühl der Ohnmacht durch die in den dreißiger Jahren des 17. Jahrhunderts besonders stark wütende Pest, die keinen Stand verschonte. Tod und Leben, Töten und Leben lassen wurden zu alltäglichen Begleitern.

Vor dem Hintergrund des Krieges konnte jeder schnell an den Rand des Existenzminimums gelangen. Vor allem diese wirtschaftlichen, Existenz gefährdenden Gründe sowie soziale Konflikte ließen die Befürworter von Hexenprozessen in Aktion treten. Dabei führten Neid, üble Nachrede und Gerüchte zu furchtbaren Konsequenzen. Demgegenüber trat das religiöse Element in den Bittschriften (Supplikationen) zurück; in den Denunziationen ist von ihm keine Rede.

0.4.Nachweise

Verfasser: Ludolf Pelizaeus

Quellen:

  • Die Daten wurden Gebhard, Hexenprozesse, S. 233–237, 239 und 246–247 entnommen.
  • siehe Literaturverzeichnis

Anmerkungen:

  1. Voltmer, Irsigler; Hexenverfolgungen Digitale Bibliothek , S. 3117. Zurück
  2. Pohl; Hexenangst. Zurück
  3. Roper, Ödipus. Zurück
 
Hinweis: Diese Webseite wird vom IGL auch Jahre nach Abschluss des Projekts weiterhin zur Verfügung gestellt. Die unten angezeigten Inhalte sind aber veraltet und spiegeln möglicherweise nicht den aktuellen Forschungsstand wider. (Klicken Sie auf diese Meldung, um sie auszublenden.)