Hexenprozesse in Kurmainz

Hintergründe und Motivationsfaktoren der Hexenprozesse

0.1.Zeitraum und Verfolgungswellen

Die Intensität, mit der Hexenprozesse im Kurfürstentum Mainz geführt wurden, war starken Schwankungen unterworfen. Insgesamt sind vier Perioden gesteigerter Inquisitionstätigkeit zu verzeichnen (Vgl. Pohl, Zauberglaube; Gebhard, Hexenprozesse):

  1. Um das Jahr 1593 unter Kurfürst Wolfgang von Dalberg (Maximum ab 1593, mind. 128 Verfahren)
  2. Um das Jahr 1603 unter Kurfürst Johann Adam von Bicken (Maximum ab 1603, mind. 650 Verfahren)
  3. Um das Jahr 1615 unter Kurfürst Johann Schweickard von Kronberg (Maximum 1616, mind. 361 Verfahren)
  4. Um das Jahr 1627 unter Kurfürst Georg Friedrich Greiffenclau von Vollrads (Maximum 1628, mind. 768 Verfahren)

0.2.Hintergründe und Motivationsfaktoren

Es ist für uns heute zunächst schwer nachvollziehbar, warum es zu Hexenverfolgungen kam. Gemeinhin wird die Kirche oder die Obrigkeit dafür verantwortlich gemacht. Doch lässt sich nachweisen, dass die Bevölkerung entscheidenden Anteil an Auftreten, Verbreitung und Intensität der Hexenverfolgungen hatte. In den relativ kleinen Orten der Frühen Neuzeit kannte Jeder Jeden. Schnell kam es zu Gerüchten und Anschuldigungen. Daraus entwickelte sich dann die Forderung nach strafrechtlichem Vorgehen gegen die 'zauberischen Leute'. In der Form von in den Gemeinden gebildeten Ausschüssen konnte das Verfolgungsbegehren kanalisiert werden. Hierdurch kam es zu einer sozialen Dynamik und damit zur ‚Nutzung‘ von Hexereianklagen für wirtschaftliche, soziale und politische Vorteile.

Was aber führte zu dieser explosiven Situation um 1560/70? Zunächst sind wirtschaftliche Notsituationen zu nennen, die durch Unwetter lokal und regional noch verschärft wurden. Hinzu traten soziale Spannungen, die den Nährboden für das Gedeihen der Hexenprozesse bildeten.

Wesentliche die Zeit bestimmende Faktoren, die fördernd für Prozesse wirkten, waren:

  •  eine relative Überbevölkerung verbunden mit Lohnverfall und Preisanstieg
  •  Herausbildung einer breiten unterbäuerlichen und unterbürgerlichen Schicht
  •  eine hohe Kindersterblichkeit
  •  Bedrohung durch Pest und anderer Seuchen
  •  kriegerische Auseinandersetzungen, die zunehmend eine internationale Komponente erhalten (bes. der Dreißigjährige Krieg)
  •  Konfliktsituationen und Intensivierung der Sozialkontrolle durch die Konfessionalisierung (Visitationen, Zuchtordnungen)

Alle diese Krisenfaktoren konnten aber erst wirkmächtig werden, weil einzelne Entwicklungen dies förderten

  •  Breite Rezeption des gelehrten Hexenkonzepts
  •  Bildung von Ausschüssen in einer auf einer Zunftstruktur beruhenden Gesellschaft
  •  Konkurrenz von Herrschaftssituationen

Lokaler Adel, der die Reichsunmittelbarkeit oder zumindest größere politische Freiheit anstrebte, nutze die Prozesse als Mittel durch die ostentative Verwendung der Blutgerichtsbarkeit, die eigenen Ansprüche gegenüber einem Nachbarterritorium herauszustreichen. Hinzu tritt die herausragende Rolle der gemeindlichen Ausschüsse, welche die Verfolgung in großen Teilen im Westen Deutschlands und auch in Kurmainz (Pohl) und bis in den Alpenraum (Tschaikner) prägten. Dabei konnte das Begehren für die Obrigkeit derart bedrohliche Formen annehmen, dass es als kommunale Aufstandsbewegung verstanden werden konnte. (Dillinger, Voltmer, Rummel)

Das allgemeine Elend und die Interessen von bestimmten Bevölkerungsteilen förderten soziale Spannungen. Religiöse Auseinandersetzungen sind im Zusammenhang mit den Hexenverfolgungen in Kurmainz nicht unmittelbar nachweisbar. Es gilt aber zu bedenken, dass konfessionelle Gegensätze und zunehmende Konfessionalisierung ein Reizklima schufen, das die nicht zuletzt unter religiösen Vorzeichen geführten Verfolgungen der Hexen förderte. Dies gilt besonders für konfessionelle Mischgebiete, wie es auch der Spessart und das Gebiet um Dieburg waren, wo Katholische, Evangelisch-lutherische und Reformierte in aneinander angrenzenden Territorien wohnten.

Die Verfolgung konzentrierte sich auf bestimmte Zeiten, in denen Verfolgungen stattfanden (so genannte Wellen). Die Erklärung, warum gerade zu diesen Zeiten es zu stärkerer Verfolgung kam, bleibt schwierig. Es muss daher auch bei den Verfolgungswellen für die einzelnen Regionen genau unterschieden werden.

0.3.Hexenprozesse in Kurmainz

Das geistliche Kurfürstentum Mainz war mit ca. 2000 Opfern auf ca. 7.000 Quadratkilometern eines der am stärksten von der Hexenverfolgung betroffenen Territorien (Pohl, Zauberglaube, S. 41; Gebhard, Hexenprozesse, S. 65), wobei die Hauptverfolgungszeit in vier Wellen jedoch nur von 1593-1630 dauerte. Mit der Besetzung von Kurmainz durch die Schweden fanden die Prozesse ein abruptes Ende, Kurfürst Anselm Kasimir musste nach Köln fliehen. Unter seinem Nachfolger, Johann Philipp von Schönborn, der von Spee beeinflusst war, kam es nur noch vereinzelt zu Prozessen, wenngleich er die Hexenverfolgung nicht, wie oft zu lesen, zu Ende brachte. Die letzten Hinrichtungen fanden 1684 im eichsfeldischen Worbis statt. Danach kam es bis 1739 nur noch zu einzelnen Iniurienprozessen.

Kurmainz, dessen Landesherr Kurfürst, Erzbischof und Erzkanzler für Germanien war, hatte eine herausragende Stellung in der Reichsverfassung inne, weswegen Prozesse in diesem Territorium von gewissem Vorbildcharakter für andere geistliche Territorien waren. Das Territorium der Kurfürsten wies keine territoriale Geschlossenheit auf, sondern verteilte sich auf Besitzungen am Rhein (Unterstift), im Spessart, Odenwald und Taubergebiet (Oberstift), in Hessen, um Erfurt und in Thüringen (Eichsfeld). Betroffen waren vornehmlich das Oberstift, erheblich weniger hingegen die Besitzungen im Unterstift, in Hessen und in Thüringen. Als Hauptförderer der Prozesse sind die Bevölkerung und die lokale Obrigkeit zu nennen, während die kurfürstliche Regierung immer wieder zu mäßigen suchte, jedoch auch keinen ernsthaften Versuch zur Unterbindung der Prozesse unternahm.

0.3.1.Opfer

Einigkeit besteht in der Literatur darüber, dass es vier Wellen der Verfolgung gegeben hat, die allerdings zeitlich unterschiedlich angesetzt sind. Pohl (Pohl, Zauberglaube, S. 39) datiert die erste Welle auf 1593-1595, die zweite auf 1603, die dritte 1615-1616 und die letzte große auf 1627-1629. Gebhard (Gebhard, Hexenprozesse, S. 303) datiert sie auf 1. 1601-1604, 2. 1611-1614, 3. 1616-1617, 4. 1627-1629. Gebhard übersieht die Prozesse von 1593-1595 und überschätzt die Intensität der Verfolgung, so dass hinsichtlich der Datierung eher Pohl zuzustimmen ist. In diesen Verfolgungswellen kam der Großteil der Opfer ums Leben.

In jedem Fall aber verläuft diese nun beschriebene Hochphase der Verfolgung parallel zu den fränkischen Bistümern. Aufgrund der mangelhaften Quellenlage sind Aussagen über die Verteilung der Opfer für das gesamte Kurfürstentum nicht mehr möglich, sondern es muss sich auf einzelne Ämter beschränkt werden. Nachweisen lassen sich 404 Strafverfahren. Die Mehrheit der dabei Hingerichteten waren Frauen. Es überwog die Gruppe der 41 bis 60 Jährigen, gefolgt von der Gruppe der 26 bis 40 Jährigen. Das Durchschnittsalter lag in Dieburg bei 55 Jahren. (Gebhard, Hexenprozesse, S. 239-249; Pohl, Zauberglaube, S. 214-) Die meisten Opfer waren verheiratete Frauen. Immerhin war aber der Anteil der Männer für die nachweisbaren Perioden mit 17-30 % relativ hoch. (Pohl, Zauberglaube, S. 212-219). Prozesse gegen Kinder, die zu einer Hinrichtung führten, waren hingegen wohl sehr selten.

Es können keine Gewinne der Obrigkeit aus den Prozessen nachgewiesen werden, zumal die Verordnung von 1612 auch ausdrücklich die Konfiskation von den Kindern zustehenden Gütern verbot.

Die von der Hexenverfolgung betroffenen Berufsgruppen waren viele. Ähnlich wie in anderen Territorien traf es zunächst die Außenseiter wie Schäfer, Musiker oder aber latent gefährdete Gruppen wie Zugezogene und Witwen. Hebammen finden sich immer wieder in Prozesse verwickelt, ohne dass statistische Aussagen über die Häufigkeit getroffen werden könnten. Da die Prozesse besonders auch in Dieburg mit weiterem Fortschreiten sehr große Ausmaße annahmen, war erst dann auch die städtische Oberschicht wie beispielsweise Räte, betroffen.

Geistliche, Gelehrte hingegen wurden selbst in dieser späten Phase sehr selten und Adelige gar nicht in die Verfolgung einbezogen. In der Mehrheit waren daher Personen aus dem Handwerk oder aus der bäuerlichen oder unterbäuerlichen Schicht betroffen. Eine spezielle gegenreformatorische Stoßrichtung ist bei den Prozessen nicht nachzuweisen. Es bleibt dennoch auffällig, dass besonders in Ämtern, die an evangelische Gebiete angrenzten, die Verfolgung sehr hoch war und in Orten wie Dieburg, Spannungen zwischen den katholischen Pfarrern und der teilweise evangelischen Bevölkerung herrschten.

0.3.2.Administrative Situation

[Bild: Public Domain]
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Da an der Entstehung der Carolina der Mainzer Kurfürst und Reichserzkanzler Berthold von Henneberg (1484-1504) maßgeblichen Anteil hatte, wurden hier unter seinem Nachfolger Albrecht von Brandenburg (1514-1545) schon vor dem Inkrafttreten für das Reich die Ordnung für Kurmainz 1527-1528 eingeführt. Daher bildete die Carolina stets Prozessgrundlage. Alle Hexenprozesse sollten eigentlich von dem „Weltlichen Hofrat“, der sich allerdings in seiner Mehrheit aus Geistlichen zusammensetze, beurteilt werden. Dabei ging die Praxis im 17. Jahrhundert jedoch dahin, dass die unteren territorialen Instanzen, wie der „Keller“, viele Maßnahmen in eigener Regie durchführten. Sie konnten sich dabei auf das Prozessverlangen aus der Bevölkerung berufen, wie dies an den Beispielen Bodenheim und Dieburg deutlich wird.

Dabei kam es aber fast immer zur Aktenversendung an den Mainzer Rat, um sich vor dem Urteil durch dieses Gremium abzusichern. Zur Hinzuziehung von juristischen Fakultäten kam es hingegen fast nie. So blieb der Einfluss von Juristen auf die Prozesse vergleichsweise gering, denn dem Mainzer Hofrat gehörten auch nur mindestens zwei Juristen an. Unter Kurfürst Johann Schweickard von Kronberg (1604-1626) wurden sowohl 1612 genaue Verfahrens-, Haft wie Konfiskationsordnungen erlassen. Obwohl eine größere Gleichheit bei den Verfahren beabsichtigt gewesen war, kam es eher zu einer Verschärfung der Situation. Denn mit dem 113 Fragen umfassenden Fragekatalog wurde den Untersuchenden vor Ort ein Instrument an die Hand gegeben, das es ihnen erlaubte, weitgehend unabhängig von dem Hofrat nur unter Befolgung des Frageschemas, Verdächtige unter Einsatz der Folter zu „überführen“. Damit konnte es zu einer sehr schnellen Verurteilung von Verdächtigen kommen, was sich besonders während der Wellen von 1612-1613 und 1627-1629 verhängnisvoll für die Betroffenen auswirkte. Die Haftbedingungen blieben, besonders bei Massenprozessen wie in Dieburg, auch nach 1612 katastrophal und an die Konfiskationsordnung wurde sich auch nicht vollständig gehalten, wenngleich diese, die sich an der vorhergehenden Ordnung von Kurfürst Wolfgang von Dalberg orientierte, wohl noch am ehesten als durchgesetzt betrachtet werden darf.

0.3.3.Chronologie

Ein erstes Zusammentreffen von Kurmainz mit der Hexenverfolgung lässt sich mit der Ernennung von Jakob Sprenger zum Inquisitor der drei Erzbistümer Mainz, Köln und Trier feststellen, wenngleich es wohl nie zu einer umfassenden Rezeption des Hexenhammers in Kurmainz gekommen ist.

In den ersten nachweisbaren Klagen wegen Hexerei vor dem Rat der Stadt Mainz 1511 drehte es sich noch um reine Beleidigungsklagen, wie dies bis in das letzte Viertel des 16. Jahrhunderts im allgemeinen auch blieb. Nur in Steinheim kam es bereits zu Hinrichtungen in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Erst im letzten Viertel des 16. Jahrhunderts änderte sich das Verhalten der Obrigkeit grundsätzlich, da sie sich bei Hexereivorwürfen unmittelbar zum Einschreiten veranlasst sah. Um 1570 unter Kurfürst Wolfgang von Dalberg (1582-1601) begann sich die Verfolgung zunächst im Oberstift zu intensivieren, um dann das Gebiet des ganzen Kurfürstentums zu ergreifen, wo von 1590 an ununterbrochen Prozesse mit unterschiedlicher Intensität stattfanden. Einen großen Schub erhielten die Prozesse in der kurzen Regierungszeit von Johann Adam von Bicken (1601-1604), der das Kurfürstentum mit den unter Dalberg begonnen Untersuchungen übernahm und jetzt durch die Besagungen die immer weiter um sich greifenden Prozesse konsequent durchführte. Sie hatten ihren Schwerpunkt im Oberstift und besonders in den auch später immer wieder betroffenen Orten Dieburg, Aschaffenburg, Miltenberg und Lohr. Erst durch den Tod Bickens kamen die Prozesse für die Dauer von sechs Jahren fast völlig zum Erliegen. Der für die neue Landesverordnung von 1612 verantwortliche Johann Schweickard von Kronberg hielt sich zunächst zurück und es schien, als wolle er sein Hauptaugenmerk auf die Lenkung der Prozesse in geregeltere Bahnen werfen. Doch als von der Bevölkerung und unteren Amtsträgern erneut Verfahren gefordert wurden, entsprach der Landesherr den Wünschen, die aufgrund der Verhaftung von schon 1604 angeklagten Personen schnell erneut große Ausmaße annahmen und jetzt auch das Unterstift betrafen.

Erst gegen Ende der Regierungszeit von Kronbergs nahm die Anzahl der Prozesse wieder ab, was wohl auch mit dem Rückgang der Verfolgung im benachbarten Fürstbistum Würzburg zu tun hatte. Die größte Welle, welche die meisten Opfer kostete, setzte aber erst mit Kronbergs Nachfolger, Georg Friedrich von Greiffenclau (1626-1629) ein, der, ähnlich wie Bicken, bemüht war, die Autorität der Zentrale durchzusetzen und daher den lokalen Wünschen nach Wiederaufnahme der Hexenprozesse entsprach und damit die zwischengeschalteten Instanzen umging. Mit seinem Tod (1629) gingen die Prozesse unter Anselm Casimir Walmbold zu Umstadt (1629-1647) erheblich zurück und stagnierten nach der Eroberung des Kurfürstentums durch die Schweden 1631 ganz. Da der Kurfürst nach Köln ins Exil ging, kam es nur ganz vereinzelt in Amorbach zu Verfolgungen. Auch mit der Rückkehr Wambold von Umstadts lebten die Verfolgungen nicht wieder auf. Die Regierung seines Nachfolgers Philipp von Schönborn, der in Personalunion auch Fürstbischof von Würzburg war, stellt einen deutlichen Einschnitt dar. Denn seiner Regierung ist es zu verdanken, dass die Welle um 1660-1670, die sonst das Reich heimsuchte, das Kurfürstentum nicht mehr betraf. Es kam zwar noch zu vereinzelten Prozessen unter Schönborn, aber er legte stets auf die genaue Prüfung jedes Falles wert und verhinderte damit eine Ausweitung. Maßgeblich beeinflusst wurde er wohl einmal durch die Rezeption der „Cautio Criminalis“ von Spee und zum anderen durch seine politische Anlehnung an Frankreich. Die letzten beiden Hinrichtungen wegen Hexerei fanden 1684 in Worbis statt, danach kam es nur noch zu Anklagen, die nicht mehr mit Verbrennungen geahndet wurden.

 
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